Willkommen bei AR Ingenieurbüro

Ihre TÜV geprüften und zertifizierten KFZ-Sachverständigen

Wer sind wir?

Ihr Unternehmen für unabhängige und präzise Gutachten

Willkommen bei AR-Gutachten, Ihrem verlässlichen Partner für professionelle Schadensbewertung und unabhängige Gutachten. Mit jahrelanger Erfahrung und einem unermüdlichen Engagement für Qualität unterstützen wir Sie dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen – sei es bei Unfallschäden, farhzeugbewertungen oder technischen Analysen. Unser Ziel ist es, Ihnen transparente, faire und schnelle Lösungen zu bieten, die exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich von unserem erstklassigen Service überzeugen.

Schadengutachten

Ein Schadengutachten dient unter anderem zur Feststellung des Schadenumfangs und der Schadenshöhe, sowie der Beweissicherung. Zuerst muss geklärt werden, ob es sich um einen Haftpflichtschaden (mein Fahrzeug wurde durch Fremdeinwirkung beschädigt) oder um einen Kaskoschaden (ich habe den Unfall verursacht) handelt.

Wertgutachten

Unsere erfahrenen Kfz-Sachverständigen bieten Ihnen unabhängige und professionelle Bewertungen, die auf fundierten Analysen und aktueller Marktkenntnis basieren.

 

Oldtimergutachten

Durch die Fahrzeugbewertung erhalten Sie den Wert Ihres Fahrzeugs. Dieser hilft Ihnen z.B.: beim Verkauf des Fahrzeuges oder zur Vorlage bei der Versicherung oder zum Nachweis für den eigenen Bedarf.

Fahrzeugbewertung

Durch die Fahrzeugbewertung erhalten Sie den Wert Ihres Fahrzeugs. Dieser hilft Ihnen z.B.: beim Verkauf des Fahrzeuges oder zur Vorlage bei der Versicherung oder zum Nachweis für den eigenen Bedarf.

Restwertermittlung

Die Restwertermittlung dient der Feststellung des Wertes eines nicht-reparierten Unfallfahrzeugs.
Dadurch kann entschieden werden, ob es sinnvoll ist, das Unfallfahrzeug zu reparieren oder unrepariert zu verkaufen.

Prüfungen

Eine Gutachten-, Rechnungs- oder Kostenvoranschlagsprüfung kann sowohl bei Gutachten im Haftpflichtfall, als auch bei Gutachten im Kaskofall, durchgeführt werden. Im Kaskofall ist dies dringend zu empfehlen.

B2B

Unser B2B-Service richtet sich an Unternehmen, die professionelle Kfz-Gutachten und Wertermittlungen benötigen.

Unsere Vision

Unsere Vision ist es, als führendes Unternehmen für unabhängige Gutachten und Schadensbewertung anerkannt zu werden und durch unsere Arbeit Maßstäbe für Transparenz, Präzision und Kundenzufriedenheit zu setzen.

Unsere Mission

Unsere Mission ist es, unseren Kunden durch unabhängige, verlässliche und fachkundige Gutachten die Grundlage für fundierte Entscheidungen zu bieten. Wir handeln stets mit Integrität, Genauigkeit und einem klaren Fokus auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden.

Verkehrsunfall

Was gilt es bei einem Verkehrsunfall zu beachten?

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste anlegen
  • Warndreieck aufstellen (Innerorts ca. 50m; auf Landstraßen ca. 150m; auf Autobahnen ca. 250m)
  • Ruhe bewahren
  • Hilfe rufen (112 Rettungsdienst und Feuerwehr, 110 für die Polizei)
  • Erste-Hilfe Maßnahmen einleiten
  • wenn möglich, verletzte Person aus dem Fahrzeug befreien
  • atmende Personen in die stabile Seitenlage bringen und den Mund leicht öffnen (Video)
  • bei nicht atmenden Personen mit Herzmassage beginnen (Video)
  • Blutungen durch Druckverband stillen

Personendaten von allen Beteiligten und Zeugen (auch selber ansprechen) aufnehmen

wenn möglich, Fotos aufnehmen (Position der Fahrzeuge und evtl. die Schäden)

Verkehrsunfall

Ihre Rechte und Pflichten als...

Unfall

Schaden-ersatzanspruch

Geschädigter

Anspruch auf einen Sachverständiger/ Gutachter

Geschädigter

Anspruch auf einen Sachverständiger/ Gutachter

Geschädigter

Datenaustausch

Geschädigter

Wahrheitspflicht

Geschädigter

Erste Hilfe leisten

Geschädigter

Unfallort absichern

Unfallverursacher

Aussageverweigerungs-recht‎

Unfallverursacher

Beauftragen eines Rechtsanwalts im OWI-Verfahren

Unfallverursacher

Den Schaden selber zu bezahlen‎

Unfallverursacher

Datenaustausch

Unfallverursacher

Wahrheitspflicht

Unfallverursacher

Erste Hilfe leisten

Unfallverursacher

Unfallort absichern

Unfallverursacher

Die Haftpflicht-versicherung informieren

Ihre Rechte und Pflichten als Geschädigter

Geschädigter

Schaden-ersatzanspruch

Geschädigter

 

Anspruch auf einen Sachverständiger/ Gutachter

Geschädigter

Anspruch auf einen Sachverständiger/ Gutachter

Geschädigter

Datenaustausch

Geschädigter

Wahrheitspflicht

Geschädigter

Erste Hilfe leisten

Geschädigter

Unfallort absichern

Ihre Rechte und Pflichten als Unfallverursacher

Unfallverursacher

Aussage-verweigerungs-recht‎

Unfallverursacher

Beauftragen eines Rechtsanwalts im OWI-Verfahren

Unfallverursacher

Den Schaden selber zu bezahlen‎

Unfallverursacher

Datenaustausch

Unfallverursacher

Wahrheitspflicht

Unfallverursacher

Erste Hilfe leisten

Unfallverursacher

Unfallort absichern

Unfallverursacher

Die Haftpflicht-versicherung informieren

Referenzen

Was sagen unsere Kunden

Als Central Car Autovermietung schätzen wir die Zusammenarbeit mit AR Gutachten sehr. Das Team ist extrem kompetent, arbeitet schnell und liefert stets detaillierte und zuverlässige Gutachten. Besonders hervorzuheben ist die klare Kommunikation und die unkomplizierte Abwicklung. Dank AR Gutachten konnten wir bei Schadensfällen immer auf eine reibungslose und professionelle Unterstützung zählen. Absolut empfehlenswert!

Central Car

Vielen Dank für die Rundum perfekte Betreuung und die super Service. Ich hatte einen Unfall und war etwas überfordert mit der Situation, aber das Team hat mich perfekt vom ersten bis zum letzten Schritt begleitet.
Maike Marie Nachtwey
Ich kann mich an die positiven Bewertungen der anderen Kunden nur anschließen und gebe volle Punktzahl! Der Sachverständige des AR Ingenieurbüros ist sehr kompetent, nimmt sich Zeit für seine Kunden und wickelt den Schadenvorgang äußerst kundenfreundlich ab, so dass man selbst wenig Aufwand damit hat. Man fühlt sich sehr gut aufgehoben!
Michael Golda

FAQs

Häufig gestellte Fragen

Je nach Fall:

Haftpflicht (Ich bin am Unfall nicht Schuld):
In diesem Fall ist das Gutachten grundsätzlich kostenlos, die gegnerische Versicherung trägt die Kosten.

Kasko (Ich bin am Unfall Schuld):
In diesem Fall beauftragt die Versicherung den Kfz-Sachverständiger. Ist der Versicherungsnehmer mit dem Gutachten nicht zufrieden, steht es ihm frei, einen eigenen Gutachter seiner Wahl zu beauftragen, welcher das Gutachten der Versicherung prüft (siehe Gutachtenprüfung) und somit das Sachverständigenverfahren einzuleiten. Das Gutachten wäre hier jedoch mit Kosten verbunden.

Ein Schaden, dessen Reparaturkosten sich unter 750,00€ belaufen, wird auch als Bagatellschaden bezeichnet. In diesem Fall würde ein Kostenvoranschlag ausreichen, wäre jedoch nicht empfehlenswert. Ein Kurzgutachten ist aussagekräftiger, um sich auf der sicheren Seite zu befinden.

Der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag, einem Kurzgutachten und einem Gutachten kann hier nachgelesen werden.

Ja ein Gutachter kann ebenfalls Kostenvoranschläge erstellen.
Diese sind meist Aussagekräftiger, als die von einer Werkstatt, da der Kostenvoranschlag des Gutachters umfangreicher als der einer Werkstatt ist.

Ein Kurzgutachten wird, wie auch ein Kostenvoranschlag, dann gefertigt, wenn ein Bagatellschaden vorliegt (Reparaturkosten bis ca. 750,00€). Ein Kurzgutachten ist jedoch aussagekräftiger als ein Kostenvoranschlag und wird in der Regel ebenfalls von der Versicherung anerkannt. Der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Kurzgutachten kann hier nachgelesen werden.

Ja, denn ein Rechtsanwalt würde Ihre Interessen gegenüber der Versicherung vertreten.

Der Rechtsanwalt kostet im Haftpflichtfall nichts. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Warum es sinnvoll wäre einen Rechtsanwalt zu beauftragen, ist (hier) ausführlich erläutert.

Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert je nach Quote den Teil Ihrer Schäden und Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert ebenfalls nach Quote einen Teil der Schäden des Unfallgegners (somit steigt gegebenfalls auch Ihr Haftpflichtversicherungsbeitrag).