Willkommen bei AR Ingenieurbüro
Ihre TÜV geprüften und zertifizierten KFZ-Sachverständigen
Wer sind wir?
Ihr Unternehmen für unabhängige und präzise Gutachten
Willkommen bei AR-Gutachten, Ihrem verlässlichen Partner für professionelle Schadensbewertung und unabhängige Gutachten. Mit jahrelanger Erfahrung und einem unermüdlichen Engagement für Qualität unterstützen wir Sie dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen – sei es bei Unfallschäden, farhzeugbewertungen oder technischen Analysen. Unser Ziel ist es, Ihnen transparente, faire und schnelle Lösungen zu bieten, die exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich von unserem erstklassigen Service überzeugen.
Schadengutachten
Ein Schadengutachten dient unter anderem zur Feststellung des Schadenumfangs und der Schadenshöhe, sowie der Beweissicherung. Zuerst muss geklärt werden, ob es sich um einen Haftpflichtschaden (mein Fahrzeug wurde durch Fremdeinwirkung beschädigt) oder um einen Kaskoschaden (ich habe den Unfall verursacht) handelt.
Wertgutachten
Unsere erfahrenen Kfz-Sachverständigen bieten Ihnen unabhängige und professionelle Bewertungen, die auf fundierten Analysen und aktueller Marktkenntnis basieren.
Oldtimergutachten
Durch die Fahrzeugbewertung erhalten Sie den Wert Ihres Fahrzeugs. Dieser hilft Ihnen z.B.: beim Verkauf des Fahrzeuges oder zur Vorlage bei der Versicherung oder zum Nachweis für den eigenen Bedarf.
Fahrzeugbewertung
Durch die Fahrzeugbewertung erhalten Sie den Wert Ihres Fahrzeugs. Dieser hilft Ihnen z.B.: beim Verkauf des Fahrzeuges oder zur Vorlage bei der Versicherung oder zum Nachweis für den eigenen Bedarf.
Restwertermittlung
Die Restwertermittlung dient der Feststellung des Wertes eines nicht-reparierten Unfallfahrzeugs.
Dadurch kann entschieden werden, ob es sinnvoll ist, das Unfallfahrzeug zu reparieren oder unrepariert zu verkaufen.
Prüfungen
Eine Gutachten-, Rechnungs- oder Kostenvoranschlagsprüfung kann sowohl bei Gutachten im Haftpflichtfall, als auch bei Gutachten im Kaskofall, durchgeführt werden. Im Kaskofall ist dies dringend zu empfehlen.
B2B
Unser B2B-Service richtet sich an Unternehmen, die professionelle Kfz-Gutachten und Wertermittlungen benötigen.
Unsere Vision
Unsere Vision ist es, als führendes Unternehmen für unabhängige Gutachten und Schadensbewertung anerkannt zu werden und durch unsere Arbeit Maßstäbe für Transparenz, Präzision und Kundenzufriedenheit zu setzen.
Unsere Mission
Unsere Mission ist es, unseren Kunden durch unabhängige, verlässliche und fachkundige Gutachten die Grundlage für fundierte Entscheidungen zu bieten. Wir handeln stets mit Integrität, Genauigkeit und einem klaren Fokus auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden.
Verkehrsunfall
Was gilt es bei einem Verkehrsunfall zu beachten?
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anlegen
- Warndreieck aufstellen (Innerorts ca. 50m; auf Landstraßen ca. 150m; auf Autobahnen ca. 250m)
- Ruhe bewahren
- Hilfe rufen (112 Rettungsdienst und Feuerwehr, 110 für die Polizei)
- Erste-Hilfe Maßnahmen einleiten
- wenn möglich, verletzte Person aus dem Fahrzeug befreien
- atmende Personen in die stabile Seitenlage bringen und den Mund leicht öffnen (Video)
- bei nicht atmenden Personen mit Herzmassage beginnen (Video)
- Blutungen durch Druckverband stillen
Personendaten von allen Beteiligten und Zeugen (auch selber ansprechen) aufnehmen
wenn möglich, Fotos aufnehmen (Position der Fahrzeuge und evtl. die Schäden)
Verkehrsunfall
Ihre Rechte und Pflichten als...
Unfall
Schaden-ersatzanspruch
Geschädigter
Anspruch auf einen Sachverständiger/ Gutachter
Geschädigter
Anspruch auf einen Sachverständiger/ Gutachter
Geschädigter
Datenaustausch
Geschädigter
Wahrheitspflicht
Geschädigter
Erste Hilfe leisten
Geschädigter
Unfallort absichern
Unfallverursacher
Aussageverweigerungs-recht
Unfallverursacher
Beauftragen eines Rechtsanwalts im OWI-Verfahren
Unfallverursacher
Den Schaden selber zu bezahlen
Unfallverursacher
Datenaustausch
Unfallverursacher
Wahrheitspflicht
Unfallverursacher
Erste Hilfe leisten
Unfallverursacher
Unfallort absichern
Unfallverursacher
Die Haftpflicht-versicherung informieren
Ihre Rechte und Pflichten als Geschädigter
Pflichten
Geschädigter
Schaden-ersatzanspruch
Geschädigter
Anspruch auf einen Sachverständiger/ Gutachter
Geschädigter
Anspruch auf einen Sachverständiger/ Gutachter
Rechte
Geschädigter
Datenaustausch
Geschädigter
Wahrheitspflicht
Geschädigter
Erste Hilfe leisten
Geschädigter
Unfallort absichern
Ihre Rechte und Pflichten als Unfallverursacher
Pflichten
Unfallverursacher
Aussage-verweigerungs-recht
Unfallverursacher
Beauftragen eines Rechtsanwalts im OWI-Verfahren
Unfallverursacher
Den Schaden selber zu bezahlen
Rechte
Unfallverursacher
Datenaustausch
Unfallverursacher
Wahrheitspflicht
Unfallverursacher
Erste Hilfe leisten
Unfallverursacher
Unfallort absichern
Unfallverursacher
Die Haftpflicht-versicherung informieren
Referenzen
Was sagen unsere Kunden
Als Central Car Autovermietung schätzen wir die Zusammenarbeit mit AR Gutachten sehr. Das Team ist extrem kompetent, arbeitet schnell und liefert stets detaillierte und zuverlässige Gutachten. Besonders hervorzuheben ist die klare Kommunikation und die unkomplizierte Abwicklung. Dank AR Gutachten konnten wir bei Schadensfällen immer auf eine reibungslose und professionelle Unterstützung zählen. Absolut empfehlenswert!
Central Car
FAQs
Häufig gestellte Fragen
Was kostet mich ein Gutachten?
Je nach Fall:
Haftpflicht (Ich bin am Unfall nicht Schuld):
In diesem Fall ist das Gutachten grundsätzlich kostenlos, die gegnerische Versicherung trägt die Kosten.
Kasko (Ich bin am Unfall Schuld):
In diesem Fall beauftragt die Versicherung den Kfz-Sachverständiger. Ist der Versicherungsnehmer mit dem Gutachten nicht zufrieden, steht es ihm frei, einen eigenen Gutachter seiner Wahl zu beauftragen, welcher das Gutachten der Versicherung prüft (siehe Gutachtenprüfung) und somit das Sachverständigenverfahren einzuleiten. Das Gutachten wäre hier jedoch mit Kosten verbunden.
Was ist, wenn der Schaden „klein“ ist?
Ein Schaden, dessen Reparaturkosten sich unter 750,00€ belaufen, wird auch als Bagatellschaden bezeichnet. In diesem Fall würde ein Kostenvoranschlag ausreichen, wäre jedoch nicht empfehlenswert. Ein Kurzgutachten ist aussagekräftiger, um sich auf der sicheren Seite zu befinden.
Der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag, einem Kurzgutachten und einem Gutachten kann hier nachgelesen werden.
Kann ein Gutachter auch Kostenvoranschläge erstellen oder muss ich dafür in eine Werkstatt?
Ja ein Gutachter kann ebenfalls Kostenvoranschläge erstellen.
Diese sind meist Aussagekräftiger, als die von einer Werkstatt, da der Kostenvoranschlag des Gutachters umfangreicher als der einer Werkstatt ist.
Was ist ein Kurzgutachten?
Ein Kurzgutachten wird, wie auch ein Kostenvoranschlag, dann gefertigt, wenn ein Bagatellschaden vorliegt (Reparaturkosten bis ca. 750,00€). Ein Kurzgutachten ist jedoch aussagekräftiger als ein Kostenvoranschlag und wird in der Regel ebenfalls von der Versicherung anerkannt. Der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Kurzgutachten kann hier nachgelesen werden.
Wäre es vernünftig einen Rechtsanwalt zu beauftragen und wie hoch wären hier die Kosten für dessen Einsatz?
Ja, denn ein Rechtsanwalt würde Ihre Interessen gegenüber der Versicherung vertreten.
Der Rechtsanwalt kostet im Haftpflichtfall nichts. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Warum es sinnvoll wäre einen Rechtsanwalt zu beauftragen, ist (hier) ausführlich erläutert.
Was ist die HIS?
Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert je nach Quote den Teil Ihrer Schäden und Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert ebenfalls nach Quote einen Teil der Schäden des Unfallgegners (somit steigt gegebenfalls auch Ihr Haftpflichtversicherungsbeitrag).